Da ich auf Qualität statt Masse setze, bin ich schwerpunktmäßig im Familienrecht und Strafrecht tätig. Beide Rechtsgebiete erfordern neben Expertise und Verhandlungsgeschick Fairness und Einfühlungsvermögen. Und: eine Anwältin, die für Sie da ist.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst folgende Teilbereiche, in denen ich tätig bin:

  • Ehevertragsentwurf und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung bei Trennung
  • Scheidung, einvernehmlich und streitig
  • Vermögensauseinandersetzung und Vermögensverteilung
  • Versorgungsausgleich
  • Wohnungszuweisungen
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Eilverfahren und Beschwerdeverfahren
  • Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt
  • Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt
  • Sorgerecht und Umgang

Ich begleite Sie hierbei nicht nur bei Trennung und Scheidung, sondern auch dann, wenn Sie Ihre Ehe aufbauen oder neuregeln wollen. In den Gebieten, in denen es um Trennung geht und finanzielle Aspekte berührt werden, ist es sinnvoll, auf ein Einvernehmen hinzuwirken. Das spart Geld und Nerven. Außerdem kann hierdurch ein glücklicher Abschluss gelingen, sodass weder gemeinsame Kinder unter den Konflikten leiden noch der ehemalige Partner gehindert wird, ein neues Leben führen zu können. Auch hier ist neben Engagement sehr viel Fingerspitzengefühl nötig, um deeskalierend Erfolge erzielen zu können. Leider passiert es oft, dass nicht nur die Gegenseite, sondern auch der Rechtsbeistand nicht dieselben Vorstellungen haben, sodass es nötig werden kann, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und den ein oder anderen Kampf zu führen. Diese ereignen sich jedoch stets auf Augenhöhe und unter Zuhilfenahme der rechtlich zugelassenen Mittel.